Kosten

Kosten

Ärztliche Osteopathische Behandlung ist – ausdrücklich – nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) enthalten. Gelegentlich wird diese Behandlung auch, zumindestens teilweise, nicht von den privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie weiteren Kostenträgern erstattet (je nach Versicherungsvertrag). Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rechne ich deswegen die Behandlung ausschließlich als Selbstzahlerleistung mit Ihnen ab. Sie erhalten stets eine detaillierte Rechnung nach den geltenden Vorschriften der GOÄ.

Seit 01.01.2013 beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Bei uns ärztlichen Leistungserbringern wünschen diese Kassen in der Regel einen Qualifikationsnachweis. Eine ärztliche Verordnung der selbsterbrachten Behandlungsleistung ist bei Ärzten meist nicht erforderlich. Weitere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter Osteokompass.

Wichtige Hinweise

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie möglichst früh Bescheid zu geben, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch mit und ziehen bequeme und zweckmäßige Kleidung ohne Gürtel an.
Bei Bedarf wird für eine Kinderbetreuung durch eine ausgebildete Erzieherin während Ihrer Behandlung gesorgt. Bitte sprechen Sie mich darauf bei der Terminvereinbarung an.
Vielen Dank!

"Wenn alle Systeme des Körpers wohlgeordnet sind, herrscht Gesundheit."

Andrew Taylor Still
Begründer der Osteopathie

Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

(Arthur Schopenhauer)

Ärztliche Praxis für Osteopathie Laura Ufermann